Für Beamte/Beamtinnen besteht kein generelles Recht auf Erteilung eines Dienstzeugnisses - die GewO ist hier nicht anwendbar. Das persönliche Verhalten und die Leistungen eines Beamten/einer Beamtin werden während der Dauer des Beamtenverhältnisses durch wiederholte Beurteilungen festgehalten.
Scheidet ein Beamter/eine Beamtin aus dem Dienstverhältnis aus, wird ein Wechsel des Dienstherrn angestrebt oder liegt ein besonderer Grund vor (z.B. Berufswechsel in die Privatwirtschaft), verschafft dieses erst einen Anspruch auf Ausstellung eines sogenannten Dienstzeugnisses. Aktive Beamten haben in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Dienstzeugnisses!
Es gibt einen Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Dienstzeugnis. In Anlehnung an ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis für Arbeitgeber ist der Unterschied darin begründet, dass bei einem einfachen Dienstzeugnis nur
Ein Dienstzeugnis muss - wie auch ein Arbeitszeugnis - immer wohlwollend formuliert werden. Gleichzeitig muss es der Wahrheit entsprechen, weshalb es durchaus üblich ist, dieses Dokument mittels Geheimcodes in der Zeugnissprache so anzupassen, dass versteckte Botschaften von einer Personalabteilung zur anderen geschickt werden können.
Möchten Sie Ihr Dienstzeugnis auf versteckte Botschaften oder einfach auf übliche Formulierungen untersuchen lassen, kann unser Analyse Tool Ihnen sichere Angaben dazu machen. Zeugniswert.de überprüft innerhalb kürzester Zeit Ihr Dienstzeugnis auf Vollständigkeit und übersetzt die Beschreibungen Ihrer Leistung in Schulnoten. So bekommen Sie schnell einen Überblick.
Ein wohlwollendes Dienstzeugnis ist für Ihre weitere Beamtenlaufbahn bei einem Dienstherrenwechsel - wie auch beim Wechsel in der Privatwirtschaft - von großer Bedeutung. Deshalb überprüfen Sie sofort nach Übergabe des Dokumentes dieses auf Inhalt, Formulierungen und genauem Wortlaut. Haben Sie Zweifel bei einzelnen Passagen oder befürchten Sie Zweideutigkeiten, dann nutzen Sie unser Analyse Tool von Zeugniswert.de.
Auf Antrag kann jeder Beamte/jede Beamtin in Deutschland ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihm oder ihr bekleideten Ämter verlangen, wenn er/sie ein berechtigtes Interesse daran hat. Neben einem berechtigten Interesse zählt auch das Beenden der Beamten Karriere oder aber ein Dienstherrenwechsel zu einer anderen Behörde zu den Anspruchsgründen.
Ein Dienstzeugnis wird nicht von Amts wegen erstellt. Deshalb ist es wichtig, dass der Beamte/die Beamte selbständig auf Wunsch einen Antrag auf Erteilung eines Dienstzeugnisses stellt. Dieser Antrag kann erst nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis getätigt werden.
Ist Ihre aktive Laufbahn bei der Bundeswehr beendet und möchten Sie in das zivile Berufsleben starten, steht Ihnen ein Dienstzeugnis zu. Beantragen Sie dieses wichtige Dokument, um sich nach Ihrer Zeit als Zeitsoldat/Zeitsoldatin bewerben zu können.
Einem Dienstzeugnis nach der Bundeswehr wird eine große Bedeutung hinsichtlich der Qualität und Aussagekraft beigemessen. Deshalb gibt es hierzu eine zentrale Dienstvorschrift für die Erstellung eines Dienstzeugnisses. Angelehnt an ein Arbeitszeugnis wird ein Dienstzeugnis dessen Bewertungsmaßstäbe einhalten, wohlwollend formuliert sein und der Wahrheit entsprechen.
Sie haben Ihr Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst beendet und Ihnen liegt Ihr Dienstzeugnis vor, welches Sie aufgrund von Zeitmangel oder Mangel an Informationen selbst nicht prüfen können? Zeugniswert.de hilft Ihnen gerne bei der Analyse Ihres Zeugnisses und verschafft Ihnen Kenntnisse über bestimmte Formulierungen oder eventuell enthaltene Geheimcodes.
Unser Analyse Tool ist einfach zu bedienen und benötigt von Ihnen nur die Eingabe des textlichen Inhaltes bzw. das Hochladen Ihres Dokumentes. Möchten Sie eine einfache und kostenlose Voranalyse, müssen Sie dazu keine weiteren Daten hinterlassen.
Eine umfassende Analyse erhalten Sie für nur 4,99 €. Unser Tool ermittelt anhand gängiger Fachliteratur und unter Einsetzung von Schulnoten Ihre Leistungen. Einschätzungen zu Ihrer Tätigkeit können nicht vorgenommen werden, da sich diese von uns nicht überprüfen lassen. Achten Sie herbei bitte selbständig auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
Sie möchten sicher gehen, dass die Analyse Ihres Dienstzeugnisses nicht in die falschen Hände gerät? Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir leiten diese nicht an Dritte weiter. Das gleiche gilt für eine Übersendung der Analyse per Post oder Mail. Sie können das Ergebnis Ihrer Zeugnisprüfung stattdessen sofort einsehen und für später als Download (PDF-Datei) selbst herunterladen und abspeichern.
Wie bei jedem Arbeitszeugnis können auch bei einem Dienstzeugnis formale Fehler entstehen, mit denen Sie nicht einverstanden sein müssen. Beispielsweise können Sie Ihr Dienstzeugnis anfechten, wenn dort Ihre ausgeübte Tätigkeit falsch bezeichnet oder gar nicht erwähnt wurde. Des Weiteren sind Rechtschreibfehler oder Korrekturen im Text inakzeptabel.
Was können Sie in diesem Fall unternehmen? Suchen Sie zuerst den Kontakt zu Ihren Vorgesetzten und sprechen Sie diese darauf an. Bei einfachen formalen Fehlern stehen die Chancen sehr gut, dass Ihr Dienstzeugnis schnell abgeändert wird.
Haben Sie negative Bewertungen in Ihrem Dienstzeugnis entdeckt, sprechen Sie mit dem Aussteller des Zeugnisses. Klären Sie in Ruhe Ihre Sicht der Dinge und legen Sie sich bereits eine Argumentation bereit. Fordern Sie dann eine Abänderung des Zeugnisses.
Kommt es nicht zur Abänderung Ihres Dienstzeugnisses, suchen Sie einen Fachanwalt auf. Bitte beachten Sie, dass Zeugniswert.de keinerlei fachliche Beratung zu dem Thema Dienstzeugnis vornimmt.
Als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst möchten Sie Ihr Dienstzeugnis ausführlich analysieren lassen und setzen dabei auf Diskretion, Schnelligkeit und fachliches Know-How? Unser Tool kann dies für Sie auf Knopfdruck erledigen und Ihr Dokument überprüfen. Haben Sie weitere Fragen zu Zeugniswert.de, kontaktieren Sie uns einfach unter support@zeugniswert.de. Unser Team setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.