Als Arbeitnehmer können Sie bei einer Kündigung (durch Sie oder Ihren Arbeitgeber) ein Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Unterschieden wird dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Der Unterschied ist schnell erklärt:
Während ein einfaches Arbeitszeugnis nur Daten bezüglich Art und Dauer Ihrer Tätigkeit enthält, muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis darüber hinaus Informationen zu Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten umfassen.
Neben dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis gibt es weitere Varianten, zum Beispiel das Zwischenzeugnis, ein Berufsausbildungszeugnis oder ein Praktikumszeugnis.
Sie möchten eine einfache Bescheinigung darüber, in welchem Arbeitsverhältnis Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt standen und welche Tätigkeiten Sie dabei ausgeführt haben? Dann können Sie ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern, welches hauptsächlich ausgestellt wird,
Zu beachten ist immer, dass das Beendigungsdatum das Ende des Arbeitsverhältnisses markiert und nicht etwa das Datum, an welchem Sie als Arbeitnehmer gegangen sind. Da häufig noch Resturlaub genommen wird, ist das tatsächliche Datum des Fortgangs bei einem Arbeitszeugnis nicht entscheidend.
Bei der Bewerbung auf einen neuen Job ist das qualifizierte Arbeitszeugnis weitaus aufschlussreicher für einen Personaler als ein einfaches Zeugnis. Fordern Sie deshalb bei einer Kündigung immer ein qualifiziertes Zeugnis an, wenn Sie Ihre berufliche Karriere vorantreiben möchten.
Die neue Personalabteilung kann aus Ihrem Dokument neben den Daten zur Person, dem letzten Arbeitgeber und Ihre Tätigkeiten eine Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung nachlesen.
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis müssen folgende Angaben enthalten sein:
Wichtig ist in jedem Fall, dass stets alle Angaben für eine Beurteilung über die gesamte Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers enthalten sind.
Neben den bereits unter „einfaches Arbeitszeugnis“ aufgeführten Punkten müssen folgende Angaben in einem qualifizierten Arbeitszeugnis aufgeführt sein:
Während Ihres Arbeitsverhältnisses können Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Dies wird unter anderem nötig, wenn:
Ein Zwischenzeugnis ist einem Endzeugnis sehr ähnlich. Die Formulierung muss dabei in Präsens gehalten werden, da (noch) keine Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Der Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sollte immer vermerkt werden und gibt wichtige Anhaltspunkte darüber, weshalb dieses Dokument angefordert wurde.
Sind Sie noch in der Berufsausbildung und möchten Sie zur Beendigung ein Zeugnis erstellt bekommen, fordern Sie ein Berufsausbildungszeugnis an. Dieses unterscheidet sich vom normalen Arbeitszeugnis nur dadurch, dass vor allem die während der Ausbildung erlangten Fähigkeiten und Kenntnisse beschrieben werden.
Da in einer Ausbildung Fähigkeiten wie Auffassungsgabe, Lernwillen oder Lernfähigkeit eine große Rolle spielen, ist hierauf in einer Bewertung besonders einzugehen. Neben diesem Schwerpunkt in der Leistungsbeurteilung müssen alle Stationen, die Sie als Auszubildende/r durchlaufen haben, ausführlich beschrieben werden. Eine positiv bewertete Abschlussprüfung kann ebenfalls erwähnt werden.
Ein Praktikumszeugnis benötigen Sie, wenn Sie sich nach einem erfolgreich absolvierten Praktikum für eine Ausbildung, ein Studium oder einen Arbeitsplatz bewerben möchten. Dieses Dokument ist ähnlich wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut. Es enthält alle notwendigen Daten (zum Beispiel Name, Tätigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen), wird aber aufgrund der Kürze der Zeit Ihres Praktikums nicht ganz so ausführlich aufgesetzt.
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